Häufige Fragen (FAQ)

Ist ein Verwalterwechsel kompliziert? 

Nein – er ist vor allem ungewohnt. Der Wechsel läuft über einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Wir bereiten alle Unterlagen vor, begleiten den Beschluss und übernehmen die komplette Übergabe von der bisherigen Verwaltung. Für Sie bedeutet das: eine Entscheidung, kein Projekt.

 

Wann können wir überhaupt wechseln?

Das hängt von Ihrer aktuellen Bestellung und dem Verwaltervertrag ab – oft zum Ende des Bestellzeitraums, manchmal früher. Wir schauen uns Ihre Unterlagen an und sagen Ihnen konkret, welcher Weg und welcher Zeitpunkt für Ihre Gemeinschaft realistisch ist.

 

Übernehmen Sie jede Gemeinschaft?

Nein. Wir nehmen bewusst nur Gemeinschaften an, zu denen wir passen – in der Regel 15 bis 40 Einheiten, mit engagiertem Beirat und geordneten Finanzen. Das ist keine Arroganz, sondern die Voraussetzung dafür, dass unsere Standards für jeden Kunden halten.

 

Was passiert mit unseren Unterlagen beim Wechsel?

Die bisherige Verwaltung ist verpflichtet, alle Unterlagen der Gemeinschaft herauszugeben. Wir fordern sie strukturiert an, prüfen die Vollständigkeit und dokumentieren die Übernahme – damit nichts verloren geht.

 

Sind Sie wirklich erreichbar?

Ja – und zwar nachprüfbar: Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, feste Ansprechpartner, Notfallregelung. Wenn wir das nicht halten, hören Sie es von uns zuerst.

 

Verwalten Sie auch kleine Gemeinschaften?

Als bestellter Verwalter arbeiten wir ab 14 Einheiten. Für Gemeinschaften mit 4 bis 13 Einheiten bieten wir stattdessen das Backoffice an: Sie verwalten sich selbst, wir übernehmen Buchhaltung, Abrechnung, Belege und die Vorbereitung Ihrer Versammlung.

 

Sind Sie dann unser Verwalter?

Nein. Beim Backoffice-Angebot sind wir Dienstleister, nicht Verwalter. Es gibt keine Bestellung nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Das bedeutet: Sie behalten alle Entscheidungen – und die Pflichten, die zum Amt gehören, bleiben bei Ihrer Gemeinschaft.

 

Wer hat Zugriff auf unser Geld?

Sie. Das Konto lautet auf Ihre Gemeinschaft. Wir erfassen Zahlungen und legen sie zur Freigabe vor, ausgelöst werden sie von einem Eigentümer, den Sie benennen. Wir haben kein Zeichnungsrecht.

 

Wer leitet unsere Eigentümerversammlung?

Sie selbst. Wir liefern die vollständigen Unterlagen – Abrechnung, Wirtschaftsplan, Beschlussvorlagen, Anwesenheitsliste. Auf Wunsch nehmen wir teil, um die Abrechnung zu erläutern; das buchen Sie als Zusatzleistung.

 

Was passiert, wenn wir später doch einen Verwalter wollen?

Dann sind Sie vorbereitet: Buchhaltung, Belege und Beschlusssammlung sind vollständig und digital. Ab 14 Einheiten können wir das Amt selbst übernehmen, ansonsten übergeben wir geordnet an eine andere Verwaltung.

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